Für das Betreiben und Bedienen medizinischer und nichtmedizinischer Geräte, welche mit ionisierender Strahlung arbeiten, sind gemäß den entsprechenden Verordnungen/Gesetzen des Strahlenschutzes
Aus- und Weiterbildungsnachweise zu erbringen.
Alle angebotenen Kurse von veto-ray werden gemäß den bestehenden gesetzlichen Regelungen im vollen Umfang durchgeführt und wurden vom Bundesministerium f. Gesundheit akkreditiert (u.a. Bescheid gemäß BMG-32240/0001-III/5/2016).
Strahlenschutzbeauftragte, die mit Röntgeneinrichtungen und Strahlenquellen in der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin umgehen, benötigen eine entsprechende Strahlenschutzausbildung (Grundkurs und Spezialkur in der Strahlentherapie, Radiodiagnostik, oder Nuklearmedizin).
Weiters benötigen Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Personen den Nachweis, dass sie Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß
von mindestens acht Stunden in Abständen von höchstens fünf Jahren besuchen.
Wir bieten in derzeit noch unregelmäßigen Abständen Kurse zur Grundausbildung für Strahlenschutzbeauftragte und Kurse zur Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte für Mediziner an. Zukünftig sollen jedoch fixe Termine ein Planung für alle Beteiligten erleichtern.
Ausbildung gem. § 79 AllgStrSchV 2020 Anlage 18
Ausbildung gem. § 79 AllgStrSchV 2020 Anlage 18
Spezielle Ausbildung hinsichtlich diagnostischer und interventionsradiologischer Verfahren mit Röntgenstrahlung für Strahlenschutzbeauftragte im Bereich Medizin
Ausbildung gem. § 82 AllgStrSchV 2020
Dr. Michael Verius - Mag. Pavle Torbica
Adamgasse 11
A-6020 Innsbruck
Österreich
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