Strahlenschutzkurse

 Für das Betreiben und Bedienen medizinischer und nichtmedizinischer Geräte, welche mit ionisierender Strahlung arbeiten, sind gemäß den entsprechenden Verordnungen/Gesetzen des Strahlenschutzes Aus- und Weiterbildungsnachweise zu erbringen.

 Alle angebotenen Kurse von veto-ray werden gemäß den bestehenden gesetzlichen Regelungen im vollen Umfang durchgeführt und wurden vom Bundesministerium f. Gesundheit akkreditiert (u.a. Bescheid gemäß BMG-32240/0001-III/5/2016).


Regelung für den medizinischen Bereich:


 Strahlenschutzbeauftragte, die mit Röntgeneinrichtungen und Strahlenquellen in der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin umgehen, benötigen eine entsprechende Strahlenschutzausbildung (Grundkurs und Spezialkur in der Strahlentherapie, Radiodiagnostik, oder Nuklearmedizin).

Weiters benötigen Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Personen den Nachweis, dass sie Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens acht Stunden in Abständen von höchstens fünf Jahren besuchen.

 Sofern sich die Tätigkeit der oben genannten Strahlenschutzbeauftragten auf die Ordination eines niedergelassenen Arztes oder Zahnarztes beschränkt, ist eine Fortbildung im Ausmaß von mindestens vier Stunden zu absolvieren.


Wir bieten in derzeit noch unregelmäßigen Abständen Kurse zur Grundausbildung für Strahlenschutzbeauftragte und Kurse zur Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte für Mediziner an. Zukünftig sollen jedoch fixe Termine ein Planung für alle Beteiligten erleichtern.



Bei Bedarf bieten wir auch Kurse vor Ort an (Ordination bzw. Krankenhaus, etc.) - bitte schreiben Sie uns eine Mail, sollte Interesse bestehen.


Grundausbildung für Strahlenschutzbeauftragte im Bereich Medizin (25 Stunden)


Ausbildung gem. § 79 AllgStrSchV 2020 Anlage 18

  • - Strahlenquellen
  • - Grundlagen der Strahlenbiologie
  • - Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung
  • - Dosimetrie
  • - Grundlagen des Strahlenschutzes
  • - Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
  • - Messgeräte
  • - ärztliche und physikalische Kontrolle
  • - Strahlenunfälle, Erste Hilfe
  • - Übungen: Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern


Spezialkurs Radiodiagnostik für Strahlenschutzbeauftragte für Mediziner (14 Stunden)


Ausbildung gem. § 79 AllgStrSchV 2020 Anlage 18

Spezielle Ausbildung hinsichtlich diagnostischer und interventionsradiologischer Verfahren mit Röntgenstrahlung für Strahlenschutzbeauftragte im Bereich Medizin


  • – Röntgeneinrichtungen für Diagnostik und interventionelle Radiologie
  • – Strahlenexposition von strahlenexponierten Arbeitskräften, Patientinnen/Patienten und sonstigen Personen; Ermittlung der Strahlenexposition
  • – Schutzmaßnahmen für strahlenexponierte Arbeitskräfte, Patientinnen/Patienten und sonstige Personen
  • – diagnostische Referenzwerte
  • – Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • – Übungen: Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen für Diagnostik und interventionelle Radiologie, Qualitätsprüfungen

Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte für Mediziner (4 bzw. 8 Stunden)


Ausbildung gem. § 82 AllgStrSchV 2020

  • - Grundlagen der Kernphysik einschließlich der Physik ionisierender Strahlen
  • - Strahlenquellen
  • - Grundlagen der Strahlenbiologie
  • - Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung
  • - Dosimetrie
  • - Grundlagen des Strahlenschutzes
  • - Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
  • - Messgeräte
  • - ärztliche und physikalische Kontrolle
  • - Strahlenunfälle, Erste Hilfe
  • Abhängig von der Stundenzahl, ob erforderlich, oder nicht: Übungen: Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern

Kontakt

Dr. Michael Verius - Mag. Pavle Torbica
Adamgasse 11
A-6020 Innsbruck
Österreich
+43 650-8374876 bzw. +43 699-12111368
office(at)veto-ray.at

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